Alkoholkontrolle streng nach Gebrauchsanleitung

Bei einem Atemalkoholtest muss der Kontrolleur sich an die Gebrauchsanleitung des Messgerätes halten. Tut er dies nicht, darf das Ergebnis der Prüfung nicht als Beweis verwertet werden.
Danach musste beim verwendeten Gerät eine 20-minütige Wartezeit zwischen Trink-Ende und Atemalkoholtest vor der Abgabe der Atemprobe abgewartet werden; außerdem durfte zuvor mindestens zehn Minuten lang nicht irgendetwas gegessen oder getrunken worden sein.
Dem beschuldigten Pkw-Fahrer war vorgeworfen worden, mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,46 Promille unterwegs gewesen zu sein. Gegen den Bußgeldbescheid wegen dieser Ordnungswidrigkeit wehrte sich der Mann. Er erklärte, er habe unmittelbar vor der Messung ein Glas Wasser getrunken, daher der hohe Wert. Das Amtsgericht Riesa sprach ihn aus den oben genannten Gründen frei.
Amtsgericht Riesa
Beschluss vom 14.5.2014
Aktenzeichen: 1 OWi 703 Js 36868/13