Jedenfalls, wenn es sich um mehr als eine untergeordnete Tätigkeit handelt, so das Hessische Landesarbeitsgericht. Dort musste sich ein Monteur verantworten, der auf Geheiß seines Chefs eine Rohrleitung in einem Haus überprüft hatte. Einige Tage später hatte er unaufgefordert die kaputten Rohre ausgetauscht und dafür in bar kassiert, statt eine Rechnung zu schreiben. Der Arbeitgeber erfuhr von der Aktion und kündigte daraufhin fristlos. Zu Recht, erklärten die Richter. Er habe Anspruch auf Schutz seines Kundenkreises und ein Mitarbeiter dürfe Kenntnisse, die er durch die Arbeit erworben hat, nicht zum Nachteil seines Arbeitgebers einsetzen.
Hessisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 28.1.2013
Aktenzeichen 16 Sa 593/12