Ereignet sich ein Zweitunfall, bei dem wegen eines vorhergehenden Unfalls die Fahrerin nicht mehr angeschnallt war, so trifft die Fahrerin keine Mithaftung, so dass sie volles Schmerzensgeld für die Verletzungen infolge des Zweitunfalls verlangen kann.
Eine Autofahrerin hatte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war in die Mittelleitplanke geprallt. Sie schnallte sich ab, um die Unfallstelle zu sichern und sich in Sicherheit zu bringen. In dieser Situation prallte ein zweites Fahrzeug auf ihren Wagen auf, wodurch die Frau schwer verletzt wurde.
Der Verursacher des Zweitunfalls wollte Schmerzensgeld nicht in voller Höhe zahlen, weil die Fahrerin nicht angeschnallt war. Die Fahrerin musste in dieser Situation jedoch in keiner Weise mehr angeschnallt sein. Dies bezieht sich nur auf die Situation der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.
Bundesgerichtshof
Urteil vom 28.02.2012
Aktenzeichen VI ZR 10/11