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Polen schreibt Reißverschlussverfahren und Rettungsgasse vor

18.11.2019 16:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Rettungsgasse
Die Rettungsgasse, die in Deutschland bereits Pflicht ist, wird nun auch in Polen für Notfalleinsätze vorgeschrieben
© Foto: Peter Steffen/dpa/picture-alliance

Noch in diesem Jahr werden Verkehrsteilnehmer per Gesetz das Reißverschlussverfahren anwenden müssen. Bisher fährt man in Polen nicht bis zum Schluss einer endenden Spur, sondern versucht, so früh wie möglich die Fahrbahn zu wechseln.

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Nun ist es sicher: Ab Ende dieses Jahres wird das Reißverschlussverfahren in Polen verpflichtend in allen Situationen eingeführt, in denen eine Fahrspur endet. Jeder, der auf der weiterführenden Spur fährt, muss jeweils ein Fahrzeug von der endenden Spur vorlassen. Bisher galt diese traditionell in Polen nicht angewendete Methode nur als Empfehlung und war nicht obligatorisch. Nur in Einzelfällen weisen Straßenschilder dazu an, das Verfahren zu nutzen.

Auf diese Weise sollen Rückstaus bei Fahrbahnverengungen verkleinert werden. Außerdem werden mit dem neuen Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde und das der Staatspräsident jetzt als letzte Instanz unterschrieben hat, verpflichtende Rettungsgassen eingeführt. Bei Straßen mit zwei Spuren in eine Richtung muss nach rechts beziehungsweise links ausgewichen werden. Bei Straßen mit mehr als zwei Spuren pro Richtung müssen die Fahrzeuge der äußersten linken und der zweiten Spur von links die Gasse bilden. Die neuen Vorschriften werden nach Veröffentlichung im Gesetzbuch voraussichtlich noch im Laufe des Dezembers in Kraft treten.

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