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Rente kann bleiben, wie sie ist

06.08.2014 08:00 Uhr
Rente kann bleiben, wie sie ist
Betriebsrentenerhöhung nicht machbar? Der Betrieb darf zurückrudern
© Foto: picture-alliance/chromorange

Eine Betriebsrente muss nicht angepasst werden, wenn der Arbeitgeber eine erhöhte Zahlung voraussichtlich nicht erbringen kann.

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Der Kläger hatte seit mehreren Jahren eine Betriebsrente vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Diese Rente wurde alle drei Jahre an den Kaufkraftverlust angeglichen und entsprechend erhöht. 2010 unterblieb dies. Die Rechtmäßigkeit dessen wurde nun durch das höchste Arbeitsgericht bestätigt. Die Erhöhung durfte unterbleiben, denn der Arbeitgeber konnte darlegen, dass er in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war und die erhöhten Zahlungen nicht aus den Unternehmenserträgen bestreiten konnte. Reserven musste er dafür nicht in Anspruch nehmen.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 15.04.2014, Aktenzeichen 3 AZR 51/12

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