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Schaden durch Spurrillen ist kein Betriebsschaden

07.08.2013 08:00 Uhr
Schaden durch Spurrillen ist kein Betriebsschaden
Wenn Spurrillen zum Unfall führen, zahlt die Versicherung
© Foto: picture alliance/Photocuisine

Gerät ein Anhänger aufgrund von Spurrillen auf der Fahrbahn ins Schleudern und beschädigt hierdurch das Zugfahrzeug, dann muss die Kaskoversicherung den Schaden am Zugfahrzeug bezahlen.

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Die Versicherung hatte die Regulierung verweigert, weil in einem solchen Fall kein Unfall vorliege, sondern ein interner Betriebsschaden, der nicht versichert sei. Das Gericht widersprach dem. Die unerwartet starken Spurrillen auf der Fahrbahn seien ein von außen auf den Anhänger wirkendes mechanisches Ereignis, die das Schleudern verursacht haben. Insoweit handelt es sich sehr wohl um einen Unfall. Interne Betriebsschäden seien nur solche Schäden, die infolge von Abnutzungserscheinungen auftreten. Deshalb wurde die Versicherung zur Zahlung verurteilt.

§ Bundesgerichtshof
Urteil vom 19.12.2012
Aktenzeichen IV ZR 21/11

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