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BMDV: Kabinett beschließt Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

22.05.2024 15:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Fahrer hinterm Steuer, die Straße vor der Windschutzscheibe
Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt
© Foto: Claudiad/GettyImages

Seit Jahren ist der Fahrermangel eines der großen Probleme der Branche, nun hat das Kabinett Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beschlossen.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 22. Mai, dem vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Darüber hinaus soll die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweise ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert werden, teilte das Ministerium mit.

Folgende Maßnahmen sollen laut BMDV umgesetzt werden: Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor. Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

„Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dabei nutze man auch die Chancen der Digitalisierung, erklärte Wissing.

„Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.“

Eine Ukraine-Ausnahme-Verordnung soll den Berufszugang erleichtern, wofür das Kabinett eine nationale Ausnahme-Verordnung beschlossen hat: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.

Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit wäre der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich. Zu den weiteren Maßnahmen gehört laut BMDV die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi (auch Nordkurdisch genannt, Kurmandschi gilt als die am weitesten verbreitete kurdische Sprache).

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