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Britische Regierung informiert über neue Regeln für Straßengüterverkehr

15.10.2020 17:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Ab Januar brauchen Transportunternehmen für Lieferungen nach und aus GB laut der britischen Regierung eine sogenannte "Kent Access Permit" 
© Foto: picture alliance / empics / Rui Vieira

Ab dem 1. Januar 2021 ist die Brexit-Übergangszeit zu Ende. London hat jetzt weitere Informationen veröffentlicht, welche neuen Maßnahmen dann im Straßengüterverkehr kommen sollen.

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Die britische Regierung hat weitere Details zu den Maßnahmen bekannt gegeben, die für den Straßengütertransport nach Auslaufen der Brexit-Übergangsperiode ab 1. Januar 2021 nach aktuellen Stand gelten sollen.

Als wichtigste Neuerung nennt die Regierung in einer Mitteilung die Verpflichtung, bei Im- und Exportfahrten über die kürzesten Verbindungen zwischen Europa und der Insel zuvor eine sogenannte "Kent Access Permit" zu erwerben. Außerdem bestätigt die Regierung, dass ab Oktober 2021 ein gültiger Reisepass bei der Einreise nach Großbritannien nötig sei. Der Personalausweise werde ab dann nicht mehr ausreichen.

Bei der "Kent Access Permit" handelt es sich laut Regierung um ein Dokument, das vor der Fahrt für alle Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht online erworben werden soll. Über diese Online-Registrierung soll sichergestellt werden, dass für die Fahrt alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diese Weise will die britische Regierung Verzögerungen bei den Grenzkontrollen und entsprechende Staus vor allem am Hafen von Dover und am Ausgang des Kanal-Tunnels vermeiden.

777 Millionen Euro für mehr Kontrollkapazitäten

Trotzdem geht die Regierung weiter davon aus, dass es unweigerlich zu solchen Staus kommen wird. Um die Situation zu entschärfen, will London für 705 Millionen Pfund (rund 777 Mio. Euro) zusätzliche Infrastruktur, Technologie und Jobs im Umfeld der Grenzen schaffen, um die Kontrollkapazitäten zu erweitern.

Für Zollerklärungen, das Bezahlen der Zölle und Mehrwertsteuerangaben sieht die Regierung eine Übergangsphase vor. Zwar treten die neuen Regeln für diese Formalitäten ab 1. Januar in Kraft. Auf Antrag sollen Unternehmen aber fehlende Informationen und Gelder nachreichen bzw. bezahlen können. Diese Toleranzperiode dafür soll nach aktuellen Plänen am 30. Juni enden.  

Der Bericht der britischen Regierung sieht zudem eine Vielzahl von Einzelregelungen für unterschiedliche Gütertransporte sowohl für den Im- als auch den Export vor.

Erleichterung bei britischen Transport- und Logistikunternehmen

Die britische Logistikbranche reagierte erleichtert auf die Übermittlung der neuen Details. „Die jetzt hergestellte Klarheit für Regeln, die ab 1. Januar gelten sollen, ist lebenswichtig für alle Logistik-Unternehmen, die Handel mit der EU betreiben“, teilte Elizabeth de Jong vom Verband Logistics UK britischen Medien mit. Die Unternehmen würden dadurch in die Lage versetzt, sich auf das neue System einzustellen und die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Britische Transport- und Logistikverbände hatten die britische Regierung lange erfolglos gedrängt, sie über die neuen Maßnahmen für den Handel zwischen Großbritannien und der EU nach Auslaufen der Brexit-Übergangsperiode zu informieren. Im September veröffentlichte die Regierung dann eine erste Übersicht zu den geplanten Maßnahmen, die jetzt aktualisiert wurde.

Den kompletten Maßnahmenkatalog mit allen bislang geplanten Regelungen der britischen Regierung (in englischer Sprache) finden Sie hier.

 

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