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Geotab: Telematik und Datenschutz dürfen kein Widerspruch mehr sein

25.05.2023 13:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
IAA Messe News Telematik
Mit der Einführung gingen auch für Flottenmanager, die mit Telematiklösungen persönliche Daten von Fahrern erfassen, viele Änderungen einher (Symbolbild)
© Foto: metamorworks/ iStock

Anlässlich des fünf-jährigen Bestehens der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union erklärt Klaus Böckers, Vice President Nordics bei Geotab, worauf Verantwortliche achten müssen, wenn sie beispielsweise neue Formen des Fahrerrisiko-Managements einführen möchten.

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Telematik kann Flotten effizienter machen, erleichtert die Verwaltung und kann für mehr Fahrersicherheit sorgen. Doch Unternehmen müssen dabei verschiedene Datenschutzgesetze beachten: zuallererst die in Europa gültige DSGVO. Daneben können aber auch noch Regularien anderer Rechtsräume relevant sein, beispielsweise der California Consumer Privacy Act (CCPA), der California Privacy Rights Act (CPRA) oder Kanadas Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) in Nordamerika. Flottenmanager müssen in jedem Fall ein umfassendes Verständnis für die Daten entwickeln, die sie intern oder extern erfassen und verarbeiten. Sie sollten folgende Fragen unbedingt beantworten können:

  • Welche Daten liegen vor?
  • Zu welchen Zwecken werden die Daten genutzt?
  • Wo werden die Daten gespeichert?
  • Wer hat Zugriff auf die Daten?
  • Wie wird der Zugriff auf die Daten kontrolliert?
  • Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Daten ergriffen?

Allgemein anerkannt ist im Transport- und Speditionsgewerbe der Einsatz von Telematikboxen. Bei neuen Systemen, die darüber hinausgehen, sollten Unternehmen allerdings den Einzelfall prüfen. Ein solcher Fall ist beispielsweise Fahrerrisiko-Management mittels Dashcam-Lösungen. Die rechtliche Situation von Dashcams ist in Deutschland recht komplex: Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen, aber der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in Einzelfällen in Unfallhaftpflichtprozessen als Beweismittle Verwertung finden können. Dabei muss allerdings stets eine Güterabwägung stattfinden. Juristen des ADAC sprechen sich beispielsweise für die Verwertbarkeit kurzer, anlassbezogener Aufnahmen von Unfällen aus. Von anlasslosen, langfristigen Aufzeichnungen raten sie jedoch ab. Dies bezieht sich allerdings nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Unternehmen sollten sich vor einem geplanten Einsatz unbedingt über die Situation in den entsprechenden Staaten informieren.

Bei Lösungen, die die Fahrer filmen, ist deren Einverständnis erforderlich. Dabei reicht für diesen expliziten Anwendungsfall eine allgemein gehaltene Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht aus. Eine ausdrückliche Einwilligung und die Festlegung der Legitimität der Datenerfassung und -verarbeitung sind daher wichtige Aspekte für die Einhaltung der DSGVO. Hier ist es wichtig, dass Unternehmen den direkten Dialog mit den Lkw-Fahrern suchen – nicht nur, um deren Einverständnis zu erhalten, sondern auch, um sie über die Vorteile zu informieren und Befürchtungen und Unsicherheiten abzubauen. Schließlich profitieren alle Beteiligten von mehr Sicherheit in der Fahrerkabine.

Klaus Böckers Geotab
© Foto: Geotab

Klaus Böckers von Geotab meint: "Die Erfüllung der DSGVO kann eine Chance sein, die Zusammenarbeit zwischen Flottenmanagern und Fahrern (oder deren Gewerkschaften/ Betriebsräten) zu stärken."

Die Erfüllung der DSGVO kann eine Chance sein, die Zusammenarbeit zwischen Flottenmanagern und Lkw-Fahrern (oder deren Gewerkschaften/ Betriebsräten) zu stärken. Wenn Flottenmanager die Einwilligung zur Datenerfassung von Fahrern einholen, ist es ein Muss, detailliert zu erläutern, welche und wie Daten verarbeitet, wie sie genutzt werden und welche Vorteile sich daraus für das Unternehmen und die Fahrer ergeben. Diese Transparenz schafft eine verantwortungsvolle und rechtmäßige Datennutzung. Fahrer hingegen erhalten über Incentives oder Gamification-Elemente Anreize, um ihre Daten mit Fuhrparkmanagern zu teilen - zum Beispiel über Fahrertabellen für schonendes, CO2-armes Fahren. So kann etwa die Entwicklung eines Fahrer-Berichtsbogenprogramms mit der Zustimmung der Fahrer klare Vorteile für Flottenmanager bieten, die basierend auf diesen Daten beispielsweise die Effizienz der eigenen Flotte steigern können.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass Flottenmanager Telematiklösungen nutzen können, um ihren Fahrern, Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden zu zeigen, dass sie sich der Bedeutung einer verantwortungsvollen Daten-Governance bewusst sind. Gleichzeitig können sie sämtlichen Beteiligten versichern, dass die Daten im Rahmen von Innovationen in vernetzten Fahrzeugen rechtmäßig und transparent genutzt werden, die die Verbesserung der Effizienz des Flottenbetriebs, die Stärkung des Umweltbewusstseins und vor allem die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sowie der Fahrersicherheit zum Ziel haben.

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