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Höhere Anforderungen an Notbremsassistenten

23.03.2022 13:38 Uhr | Lesezeit: 2 min
Notbremsassistent
Bis Notbremsassistenten in Nutzfahrzeugen verpflichtend effektiver werden, wird es noch eine Weile dauern
© Foto: stockWERK/stock.adobe.com

Die technische Expertengruppe der Vereinten Nationen (UN) hat neue Vorgaben für Fahrassistenzsysteme bei Lkw und Bussen beschlossen. Bis diese in Kraft treten, gehen aber noch einige Jahre ins Land.

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Notbremsassistenten sollen noch sicherer und effektiver werden. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitteilt, habe sich Deutschland erfolgreich für höhere Anforderungen an die Fahrassistenzsysteme bei Lkw und Bussen eingesetzt. Die neuen Vorgaben sind demnach jetzt auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) beschlossen worden, die technische Expertengruppe der UN, die die Neuerungen beschlossen hat, wird von Deutschland und Japan geleitet.

„Mit den neuen technischen Vorschriften, die Lkw-Notbremsassistenten künftig weltweit erfüllen müssen, erhöhen wir die Verkehrssicherheit und reduzieren die Gefahr von Auffahr-Unfällen. Deshalb geht es jetzt darum, die Vorgaben schnellstmöglich auf EU-Ebene umzusetzen“, so Bundesminister Volker Wissing.

Nicht dauerhaft abschaltbar

Die jetzt beschlossenen Neuerungen bedeuten laut BMDV unter anderem, dass sich die Systeme künftig bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten. Außerdem können Notbremsassistenten in Zukunft nicht mehr dauerhaft manuell ausgeschaltet werden. Wird das System vom Fahrer deaktiviert, schaltet es sich nach 15 Minuten automatisch wieder ein.

Neu ist auch, dass die neue Generation von Notbremsassistenten neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können muss. Damit wird der Anwendungsbereich von Lkw-Notbremsassistenzsystemen erstmals auf den innerstädtischen Bereich erweitert.

Bis die Änderungen in Kraft treten, gehen aber noch einige Jahre ins Land: Sie gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen.

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