Der Weg zum Pkw-Führerschein soll in Deutschland günstiger, digitaler und weniger bükratisch werden. Der Bundestag stimmt über erste Gesetzesänderungen eines umfassenderen Reformpakets ab. Weitere Anpassungen sollen per Verordnung folgen und benötigen ebenfalls die Zustimmung des Bundesrats.
Die wesentlichen Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Damit verschiebt sich der ursprünglich für Anfang 2027 vorgesehene Start. Fahrschulen erhalten zugleich mehr Zeit, ihre Ausbildung auf die neuen Vorgaben umzustellen.
Online-Theorie soll Präsenzunterricht ergänzen
Eine zentrale Änderung betrifft den Theorieunterricht. Fahrschüler sollen künftig wählen können, ob sie die Inhalte digital zu Hause, in hybrider Form oder weiterhin im Präsenzunterricht einer Fahrschule absolvieren.
Damit sollen einerseits die Kosten der Fahrschulen sinken und andererseits Fahrschüler zeitlich flexibler werden. Hinzu kommt ein Abbau von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für die Betriebe.
Auch die theoretische Prüfung soll angepasst werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Verkleinerung des Fragenkatalogs.
Sonderfahrten sollen flexibler werden
Deutlich verändern könnte sich auch die praktische Fahrausbildung. Bislang sind beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben, darunter Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten.
Starre Vorgaben für die Zahl dieser Fahrten sollen künftig entfallen. Stattdessen soll stärker von den Fähigkeiten des jeweiligen Fahrschülers und der Einschätzung des Fahrlehrers abhängen, welcher Ausbildungsumfang erforderlich ist.
Auch die praktische Prüfung soll kürzer werden. Bei der Führerscheinklasse B ist künftig eine Mindestfahrzeit von 25 statt 30 Minuten vorgesehen. Die gesamte Prüfungsdauer soll von derzeit 55 auf 40 Minuten sinken.
Begleitetes Üben bereits während der Fahrausbildung
Neu ist außerdem eine sogenannte Fahrpraxis unter Anleitung. Fahrschüler sollen dadurch schon während der Ausbildung zusätzliche Fahrerfahrung außerhalb der klassischen Fahrschulstunden sammeln können.
Voraussetzung sind unter anderem eine bestandene Theorieprüfung und mindestens sechs absolvierte Fahrstunden in der Fahrschule.
Auch für die Begleitpersonen gelten Anforderungen. Sie müssen seit mindestens sieben Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen, dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben und müssen in einem besonderen Näheverhältnis zum Fahrschüler stehen, beispielsweise als Elternteil.
Die Regelung soll allerdings nicht automatisch bundesweit gelten. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es die begleitete Fahrpraxis einführt.
Fahrschulpreise und Bestehensquoten sollen transparenter werden
Mehr Wettbewerb soll über eine öffentlich zugängliche Datenbank entstehen. Dort sollen künftig Preise der Fahrschulen und ihre Bestehensquoten veröffentlicht werden.
Fahrschüler sollen dadurch Anbieter leichter vergleichen können. Auch Verbraucher- und Vergleichsportale könnten auf diese Informationen zurückgreifen.
Hintergrund sind die erheblichen Kosten des Führerscheinerwerbs. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kostet der Pkw-Führerschein der Klasse B im Durchschnitt derzeit rund 3.400 Euro.
Bis zu 1.000 Euro Ersparnis sind umstritten
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hält Einsparungen von mehreren hundert Euro und im günstigsten Fall von bis zu 1.000 Euro für möglich. Auch der ADAC sieht unter optimalen Voraussetzungen ein Einsparpotenzial von bis zu einem Drittel.
Fahrlehrerverbände bezweifeln dagegen, dass sich diese Größenordnung flächendeckend erreichen lässt. Wesentliche Kostenfaktoren bleiben die Zahl der benötigten Fahrstunden, Wiederholungsprüfungen sowie Personal-, Fahrzeug- und Betriebskosten.
Kritisch sehen Teile der Branche zudem den vollständigen Verzicht auf verpflichtenden Präsenzunterricht und die geplante Fahrpraxis mit privaten Begleitpersonen. Sie warnen davor, Einsparungen zulasten der Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit zu erzielen.
Damit wird für den tatsächlichen Erfolg der Reform entscheidend sein, ob sich die Ausbildung effizienter organisieren lässt, ohne Abstriche bei der Qualität und der Vorbereitung neuer Fahrer auf den Straßenverkehr zu machen.