Wer einen gewerblichen Fuhrpark elektrifiziert oder Ladeinfrastruktur aufbaut, muss eine Vielzahl rechtlicher und technischer Vorgaben berücksichtigen. Die eMobile Academy hat deshalb zusammen mit dem Bundesverband Neue Mobilität (BNM) und der Kanzlei Stefan Schmid einen „Vorschriftenkompass Elektromobilität“ entwickelt. Das Nachschlagewerk bündelt mehr als 60 Gesetze, Vorschriften und Richtlinien.
Adressiert werden unter anderem Flottenmanager, Unternehmen, Immobilienverantwortliche, Energieversorger und Ladeinfrastrukturbetreiber. Neben gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt der Kompass auch technische Normen, Gerichtsurteile und Fördermöglichkeiten.
Ladeinfrastruktur unterliegt zahlreichen Vorschriften
Zu den relevanten Regelwerken gehören beispielsweise das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) und das Stromsteuergesetz. Hinzu kommen Anforderungen an Netzanschlüsse, technische Sicherheit und Unfallverhütung.
Der neue Kompass ordnet diese Vorgaben nach sechs Themenbereichen. Anwender sollen damit ausgehend vom jeweiligen Anwendungsfall ermitteln können, welche Vorschriften relevant sind.
Gerade bei größeren Ladeprojekten können fehlende Kenntnisse der Anforderungen zu zusätzlichen Kosten führen, etwa wenn technische Vorgaben des Netzbetreibers oder gesetzliche Anforderungen erst nachträglich berücksichtigt werden.
GEIG bringt neue Anforderungen ab 2027
Besondere Bedeutung erhält das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Zum 1. Januar 2027 werden dessen Anforderungen nach Angaben der Initiatoren verschärft.
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sind demnach grundsätzlich zusätzliche Vorgaben für Ladepunkte beziehungsweise die vorbereitende Leitungsinfrastruktur vorgesehen. Auch bei Neubauten und größeren Renovierungen gelten abhängig von Gebäudeart und Zahl der Stellplätze entsprechende Anforderungen.
Allerdings bestehen Ausnahmen, Übergangsregelungen und alternative Möglichkeiten zur Erfüllung. Für Unternehmen kann es deshalb sinnvoll sein, solche Vorgaben früh in die Standort- und Investitionsplanung einzubeziehen.
AFIR regelt öffentliches Laden
Auch die europäische AFIR ist für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur relevant. Sie enthält unter anderem Vorgaben für das spontane Laden ohne vorherige Vertragsbindung.
Zusätzlich entwickeln sich die technischen Anforderungen weiter. Wer Ladeinfrastruktur langfristig plant, muss daher nicht nur den aktuellen Bedarf eines Fuhrparks betrachten, sondern auch absehbare regulatorische Veränderungen berücksichtigen.
Für Transport- und Logistikunternehmen betrifft dies insbesondere größere Ladeparks für batterieelektrische Nutzfahrzeuge, bei denen Investitionen in Netzanschluss, Ladehardware und Energieversorgung langfristig ausgelegt werden.
Stromsteuer wird bei E-Fuhrparks zum Thema
Ein weiterer Bereich betrifft die steuerliche Behandlung des Ladestroms. Nach § 9b Stromsteuergesetz ist Strom für Elektromobilität von der dort geregelten Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.
Insbesondere bei großen elektrischen Nutzfahrzeugflotten können sich entsprechende Strommengen schnell summieren. Fehler bei der steuerlichen Zuordnung können deshalb finanzielle Folgen haben.
Rechtssicherheit wird Teil der E-Fuhrparkplanung
Der Vorschriftenkompass soll regelmäßig aktualisiert und fachanwaltlich überprüft werden. Damit reagieren die Initiatoren auf ein Problem, das mit dem Hochlauf der Elektromobilität für Fuhrparks zunehmend relevant wird: Fahrzeugbeschaffung und Ladehardware sind nur ein Teil der Umstellung.
Für Flottenbetreiber müssen Netzanschluss, Gebäudeanforderungen, Ladetechnik, Steuerrecht und technische Normen möglichst früh zusammengedacht werden. Die regulatorische Planung entwickelt sich damit zunehmend zu einem wesentlichen Bestandteil bei der Elektrifizierung gewerblicher Fuhrparks.