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Regelungen für Einreisen aus Tschechien und Tirol

12.02.2021 17:10 Uhr | Lesezeit: 1 min
Tschechien, Autobahn, Lkw, A 17 bei Breitenau
Lieferverkehre nach Tirol und Tschechien sollen - Stand jetzt - weiter erlaubt bleiben
© Foto: Daniel Schäfer/dpa/picture-alliance

Auch bei Grenzschließungen sollen Lieferverkehre erlaubt sein, die Bundesregierung soll aber über die Verpflichtung für Lkw-Fahrern nachdenken, einen negativen Coronatest vorzuweisen.

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Die Bundesregierung berät nach ihrer Entscheidung für strenge Einreisebeschränkungen und Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien und dem österreichischen Tirol über Details der geplanten Regelung. Welche Ausnahmen für Einreisen von dort gelten, werde derzeit noch zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt, hieß es am Freitag, 12. Februar, aus Regierungskreisen. Deutschland hatte am Donnerstag wegen des verstärkten Auftretens mutierter Coronaviren Tschechien und das Bundesland Tirol als Virusmutationsgebiete eingestuft. Außerdem ordnete das Bundesinnenministerium ab Sonntag Grenzkontrollen an, um die damit verbundenen Beförderungs- und Einreiseverbote durchzusetzen.

Im Großen und Ganzen werde man sich wohl an den Regelungen orientieren, die es bereits für Einreisen aus anderen sogenannten Virusmutationsgebieten wie Portugal oder Großbritannien gibt, hieß es. Von dort dürfen im Prinzip nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland sowie medizinisches Personal und – unter bestimmten Voraussetzungen – Transitpassagiere einreisen. Auch Lieferverkehr soll weiterhin erlaubt sein, womöglich aber verbunden mit der Verpflichtung für Lastwagenfahrer, einen negativen Coronatest vorzuweisen.

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