Medienberichte, wie zuletzt im WDR, welche die unhaltbaren Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der bei Subunternehmen beschäftigten Fahrer thematisieren, nahm die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis zum Anlass, Politik und Wirtschaft zum Handeln aufzufordern.
In erster Linie ging es dabei um die "unwürdigen Arbeitsbedingungen" osteuropäischer Lkw- und Sprinter-Fahrer im Dienste deutscher Transport- und Speditionsunternehmen. "Andere EU-Staaten setzen die entsprechenden Vorschriften rigoros um, wonach die tägliche Ruhezeit nur in dafür geeigneten Fahrzeugen und die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit keinesfalls im Fahrzeug verbracht werden darf", erklärte die Leiterin des Fachbereiches Postdienste, Speditionen und Logistik. In Deutschland aber werde weder kontrolliert noch sanktioniert. "Das macht diese unwürdigen Zustände überhaupt erst möglich", sagte Kocsis.
KEIN ARBEITSVERTRAG UND KEINE LOHNABRECHNUNG
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende sieht in diesem Zusammenhang auch die Unternehmen in der Pflicht. Es könne nicht sein, dass manche Beschäftigte weder schriftliche Arbeitsverträge hätten noch Lohnabrechnungen erhalten würden. Unternehmen können sich nicht durch den Verweis auf die unter Vertrag genommenen Subunternehmer aus der Verantwortung stehlen, befindet die Gewerkschafterin.
Auch der Vorsitzende des Fachverbands Güterverkehr und Logistik Hessen, Claus-O. Herzig, kritisierte auf der jüngsten Mitgliederversammlung die auf deutschen Parkplätzen "vagabundierenden" Fahrer osteuropäischer Transportunternehmer. Karlheinz Schmidt, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bundesverbands Güterverkehr und Logistik BGL, regte an, die maximalen Parkzeiten auf Autobahnrastplätzen so zu begrenzen, dass es nicht mehr möglich ist, dort die Wochenruhezeit zu verbringen.
Unterdessen will die Bundesregierung in Österreich Sozialdumping besser bekämpfen und hat ein Gesetzespaket gegen Unterentlohnung beschlossen, das helfen soll, Verstöße bei der Entsendung von Arbeitnehmern zu bestrafen. Mit dem Paket fasst sie die geltenden Bestimmungen zusammen und schafft die notwendigen Grundlagen für die Einrichtung eines elektronischen Behördenkooperationssystems, das dann EU-weit implementiert werden soll.
BESSERE KOOPERATION DER EU-BEHÖRDEN
Dass Beschäftigte ausländischer Unternehmen nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlt werden müssen, wenn sie vorübergehend in Österreich arbeiten, und auch Anspruch auf die gleichen Ruhezeiten und Urlaubstage haben wie Arbeitnehmer heimischer Betriebe, ist zwar bereits geltendes Recht. Allerdings ist es bisher schwierig, Verfahren gegen ausländische Unternehmen zu führen und verhängte Strafen auch zu vollstrecken. Das soll sich künftig durch eine bessere Kooperation mit den Behörden anderer EU-Länder ändern.