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Erste Hilfe? Na ja, vielleicht …

10.12.2019 12:58 Uhr | Lesezeit: 1 min
Erste Hilfe? Na ja, vielleicht …
Gebotene Erste Hilfe zu unterlassen, ist eine Straftat nach Paragraf 323c StGB
© Foto: spkphotostock/stock.adobe.com

Erste Hilfe zu unterlassen ist kein Kavaliersdelikt. Ein Umfrage unter Pkw-Fahrern zeigte, wie wenig viel Verkehrsteilnehmer darüber wissen.

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Eine Befragung zum Thema Erste Hilfe unter Pkw-Fahrern in Deutschland ergab erschreckende Ergebnisse. Jeder siebte der Studien­teilnehmer äußerte die Meinung, dass ausschließlich schwerste Verletzungen eines Unfallopfers eine Hilfspflicht begründen, wie etwa abgetrennte Gliedmaßen oder hoher Blutverlust. 73 Prozent sagten, sie hielten es nicht für erforderlich, sich bei den Opfern eines Unfalls zu erkundigen, ob ein Rettungsdienst verständigt werden soll. 42 Prozent wussten nicht, dass der Mindestabstand des Warndreiecks vom Unfallort abhängt (Straße innerorts, Landstraße, Autobahn) und zwischen 25 und 400 Metern variiert. 15 Prozent hielten das Bilden einer Rettungsgasse (§ 11 StVO) für eine freiwillige Angelegenheit – schließlich habe „der Gesetzgeber dies nirgends verbindlich geregelt“. Ein Dorn im Auge scheinen etlichen der Befragten Anti-Gaffer-Maßnahmen zu sein: Neun Prozent von ihnen gaben zu, extra anzuhalten, um sich persönlich einen Eindruck zu verschaffen, „wenn der freie Blick auf das Unfallgeschehen durch einen modernen Sichtschutz unnötigerweise erschwert“ sei. Befragt hatte der Reifenexperte www.reifen.com insgesamt 348 Autofahrer.

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