Wegen der strengen Lenk- und Ruhezeiten gibt es nur wenig zeitlichen Spielraum. Es müssen Pausen erfolgen, der LKW muss immer wieder stehen. Doch einen Platz zum Parken zu finden, wird immer schwerer: Die Autobahnrastplätze sind zu bestimmten Tageszeiten randvoll, Städte und Gemeinden legen immer mehr Durchfahrverbote fest und den LKW abends mit nach Hause zu nehmen, ist der Nachbarn wegen meist auch keine gute Idee.
Grundsätzlich gelten für LKW die "normalen" Parkverbote. Wobei es sich immer dann ums Parken handelt, wenn man länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt. Geparkt werden darf grundsätzlich nicht: Hinter Kreuzungen und Einmündungen, auf schraffierten Flächen, vor Grundstücks ein- und -ausfahrten, vor, auf oder hinter (Bus-)Haltestellen, über Kanaldeckeln, vor Feuerwehrhydranten, auf Gehwegen oder vor Bordsteinabsenkungen, auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Fahrstreifenbegrenzungen.
Erlaubt ist es auf allen ausgewiesenen Parkflächen für LKW und ansonsten überall, wo andere nicht behindert oder belästigt werden und wo kein Hinweisschild das Parken verbietet. Die wichtigsten Fragen zum Thema Parken haben wir hier zusammengestellt.
Kann ich, wenn meine Lenkzeit um ist und alle Plätze belegt - im Notfall also - auf der Zu-/Abfahrt der Autobahnraststätte parken?
Nein. Halten und Parken auf Autobahnen ist gesetzlich unzulässig. Das gilt auch für die Zu- und die Abfahrten, diese dienen allein dem Fahrverkehr. Dort ist die Situation besonders gefährlich, da infolge der hohen Geschwindigkeit auf der Autobahn hier oft noch oder schon wieder schnell ein- und ausgefahren wird.
Darf ich den LKW auf einem Supermarktparkplatz abstellen?
Auf Privatgrundstücken (Supermarktparkplätze) darf man nur nach Absprache länger stehen. Hat man einen guten und erlaubten Platz gefunden, z.B. auf einer Zufahrt zum Autobahnzubringer, im Industriegebiet, auf einem Parkstreifen, darf man dort parken. Für Anhänger ohne Zugmaschine (auch Wohnwagen) gilt die Einschränkung, dass sie nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle stehen dürfen. Es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt. Außerdem gilt für LKW-Parker, was für alle gilt: platzsparend parken. Wer unnötigerweise zu viel Platz blockiert, kann ein Bußgeld kassieren.
Darf ich am Autohof auf dem Tankstellengelände halten oder parken?
Grundsätzlich ja. Das muss aber mit dem Pächter abgesprochen werden. Wichtig ist, dass durch das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Das Tankstellengelände selbst gehört jedenfalls nicht mit zur Autobahn.
Ich wohne in einem reinen Wohngebiet. Darf ich meinen LKW übers Wochenende dort parken?
Nach dem Gesetz ist das regelmäßige Parken mit LKW ab 7,5 t und mit Anhängern ab 2 t innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt auch, wenn man dort wohnt.
Lediglich das "ausnahmsweise Parken" ist erlaubt. Zum Beispiel, wenn man überraschend abends spät zurück kommt und am nächsten Morgen gleich früh wieder los muss. Oder wenn man das Fahrzeug wegen der Ladung ausnahmsweise einmal die ganze Nacht im Auge behalten will/muss. Parkt man ab und zu, immer an anderen Tagen und nicht mehr als ein bis zwei Tage pro Woche dort oder probiert andere "Verwirrungstricks", dann nützt das in der Regel nichts: Auch das würde unter den Begriff des regelmäßigen Parkens fallen.
Nach Meinung einzelner Gerichte kommt es auch nicht darauf an, dass die Gegend "offiziell" als Wohngebiet ausgewiesen ist. Auch Gebiete, die "ihrem äußeren Anschein" nach primär dem Wohnen dienen, fallen darunter.
Gilt das auch für Wohnmobile?
Nein. Nur, wenn durch ein Zusatzschild Wohnmobile ausdrücklich verboten sind. Allerdings dürfen sie dort, wo sie stehen, nicht stören oder die Sicht behindern. Man darf das Wohnmobil auch nur dort abstellen, nicht darin wohnen.
Darf ich den LKW auf meinem eigenen Grundstück parken? Auch wenn es in einem reinen Wohngebiet liegt?
Ja. Das Parken auf dem eigenen Grundstück ist unbeschränkt - aber nur, so lange das Grundstück mit dem LKW überhaupt erreichbar ist. Für LKW gesperrte Straßen darf man generell auch dann nicht benutzen, wenn man nur so sein eigenes Grundstück erreichen kann. Zudem dürfen die Nachbarn nicht gestört (Sichtbehinderung, Lärm) werden.
Darf ich in einem (Misch-) Gebiet, in dem ich wohne, parken, in dem am Anfang das Schild "Anlieger frei" steht?
Der Sinn des Zusatzschildes "Anlieger frei" ist es, eine Straße oder einen Straßenabschnitt für den Durchgangsverkehr zu sperren. Wer diese Straße nutzen will, um dort zu parken oder eine Abkürzung zu nehmen, muss draußen bleiben. Das gilt natürlich nicht für diejenigen, die dort wohnen. Die sollen auch mit ihrem LKW hineinfahren, dort parken, durchfahren oder wenden können. Als Anlieger gelten alle Anwohner und Grundstückseigentümer. Außerdem Besucher, Freunde, Verwandte, Kunden oder Handwerker.
Darf ich an einen nachts im Wohngebiet ausnahmsweise geparkten LKW ran gehen, ohne gleich wegen Lärmbelästigung angezeigt zu werden? Darf ich das Kühlaggregat laufen lassen?
Jeder ist verpflichtet, unnötigen Lärm zu vermeiden. Das gelegentliche Türöffnen- oder schließen ist hinzunehmen. Genauso das Kühlaggregat, wenn es nicht besonders laut ist und nicht jede Nacht an derselben Stelle "nervt". Grundsätzlich gilt: Rücksicht auf die Anwohner nehmen.
Darf ich gegenüber einer Grundstücksausfahrt parken?
Neben den allgemeinen Parkvorschriften gilt bei Grundstücksausfahrten die Besonderheit, dass man auch gegenüber nicht parken darf, wenn die Straße besonders schmal ist.
Darf die Behörde einfach so Parkverbote festsetzen? Zum Beispiel LKW in bestimmten Gebieten komplett verbieten?
Grundsätzlich ja. Nur unverhältnismäßige, völlig unsinnige generelle Regelungen sind unzulässig. Zu -dem muss es immer auch die Möglichkeit von Ausnahmen geben.
Kann ich mein Fahrzeug auf einem öffentlichen Park + Ride-Platz abstellen?
Park + Ride-Parkplätze haben verkehrsplanerische Bedeutung. Durch sie sollen Autofahrer auf den öffentlichen Nahverkehr gelenkt werden. Ob auf den entsprechenden Parkplätzen langfristig geparkt werden darf, hängt von den Vorschriften vor Ort ab. Straßenverkehrsrechtlich handelt es sich meist um Plätze, auf denen das dauerhafte Parken nicht verboten ist. In Einzelfällen mag es dort zeitliche Beschränkungen geben. Steht aber der Park + Ride-Platz, wie meistens, im Eigentum der Stadt oder eines privaten Unternehmens, werden regelmäßig Parkgebühren erhoben - wie in Parkhäusern. Wenn das nicht der Fall ist, spricht zunächst einmal nichts gegen das Langzeitparken.
Wer muss ein "Knöllchen" wegen Falschparkens zahlen, der Fahrer oder Fahrzeughalter?
Das Buß- oder Verwarnungsgeld muss grundsätzlich immer nur derjenige zahlen, der den Parkverstoß begangen hat. Der Gesetzgeber verlangt jedoch vom Fahrzeughalter bei einem festgestellten Parkverstoß, dass er mithilft, herauszufinden, wer gefahren ist. Es wird erwartet, dass der Halter den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen der Behörde so rechtzeitig mitteilt, dass der Verantwortliche noch rechtzeitig (innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß angehört werden kann. Hilft der Halter nicht entsprechend mit, werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt.