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A 20 könnte deutlich teurer werden als geplant

18.07.2022 16:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
Behelfsbrücke an der A 0
Über den Bau der A 20 wird immer wieder diskutiert
© Foto: Stefan Sauer/dpa/picture-alliance

Der Ausbau der Küstenautobahn könnte 700 Millionen Euro mehr kosten als eigentlich vorgesehen, wie das Bundesverkehrministerium mitteilte.

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Die voraussichtlichen Projektkosten für die Autobahn A 20 sind von rund 5,2 Milliarden Euro im dritten Quartal 2020 auf etwa 5,9 Milliarden Euro im ersten Quartal 2022 gestiegen. Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrministeriums an mehrere Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Das Ministerium teilte dazu mit, dass die Summe über alle Ausbauabschnitte nach den zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgestellten Entwurfsplanungen rund 4,2 Milliarden Euro betrage.

Diese Kosten werden einer Sprecherin zufolge aber regelmäßig auf Grundlage der quartalsweisen Baupreisindizes für den Straßen- und Brückenbau der vergangenen Jahre fortgeschrieben. Mittlerweile seien Planungen für den Neubau der A 20 weitgehend abgeschlossen.

Die A 20 gibt es bereits ab der polnischen Grenze durch Mecklenburg-Vorpommern bis nach Bad Segeberg in Schleswig Holstein. Von dort soll sie mit einer Elbquerung Niedersachsen erreichen und dort bis Westerstede führen. Dabei sind Tunnel unter Elbe und Weser geplant. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die umstrittene A 20 zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten des Bundeslandes. Über den Bau wird immer wieder gestritten.

Aus Sicht der Linksfraktion sollte die Ampelkoalition in Berlin den immer fragwürdigeren Bau der A 20 stoppen. „Eine Autobahn, die fast zur Hälfte auf schwierigem Baugrund verläuft und dort überall aufwendige Spezialverfahren erfordert, ist ein unkalkulierbares Risiko“, sagte Victor Perli, der für die Partei im Haushaltsausschuss des Bundestags sitzt.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Bau in Niedersachsen vorerst gestoppt, weil die Richter den Planfeststellungsbeschluss für ein erstes Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärten. (Az.: BVerwG 9 A 1.21). (dpa/sn)

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