Die bayerische Transportwirtschaft kann sich auf vereinfachte Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte einstellen. Ab dem 1. September 2026 treten neue Regelungen für flächendeckende Dauererlaubnisse in Kraft. Ziel ist es, die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Nach Angaben des BGL Bayern ist die Neuregelung das Ergebnis intensiver Gespräche mit den zuständigen Behörden und stellt eine wichtige Verbesserung für die Branche dar.
Mehr Flexibilität bei Genehmigungsgebieten
Kern der Änderungen ist eine flexiblere Gestaltung der sogenannten Zuständigkeitsbereiche. Künftig können Antragsteller größere zusammenhängende Gebiete innerhalb Bayerns beantragen als bisher.
Voraussetzung bleibt, dass die ausgewählten Bereiche räumlich zusammenhängen und keine Lücken entstehen. Insgesamt können bis zu 25 Zuständigkeitsbereiche in einer flächendeckenden Dauererlaubnis zusammengefasst werden.
Dauererlaubnisse bis zu drei Jahre gültig
Eine weitere Neuerung betrifft die Laufzeit der Genehmigungen. Flächendeckende Dauererlaubnisse können künftig grundsätzlich für bis zu drei Jahre erteilt werden.
Kürzere Laufzeiten müssen besonders begründet sein oder ausdrücklich vom Antragsteller gewünscht werden.