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Berufskraftfahrerqualifikation künftig auch in fremden Sprachen?

13.07.2023 15:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Fahrer schreibt, Berufsqualifikation
Die Berufskraftfahrerqualifikation soll laut BMDV noch Ende dieses Jahr in mehreren Fremdsprachen geben (Symbolbild mit Fotomodell)
© Foto: Drazen/AdobeStock

Das Bundesverkehrsministerium will die Prüfung zur Berufskraftfahrerqualifikation bereits ab Winter 2023/2024 auch in anderen Sprachen als Deutsch ermöglichen.

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Wie Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic auf eine schriftliche Frage der CDU-Bundestagsabgeordneten Maria-Lena Weiss hin mitteilte, plant das BMDV eine Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BkrFQV), damit die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen möglich wird. Die Auswahl der Fremdsprachen werde derzeit noch abgestimmt. „Sie soll sich im Wesentlichen an den Sprachen orientieren, die zahlenmäßig am häufigsten in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung in Anspruch genommen werden“, schreibt Luksic. Zunächst hier seien aber die Ergebnisse der Ressort-, Länder- und Verbändeanhörung abzuwarten. Umgesetzt werden soll das Vorhaben im Winter 2023/2024. Mit der Änderung soll die Anwerbung von Fahrern aus Drittstaaten erleichtert werden, die keinen EU-weit anerkannten Nachweis einer Berufskraftfahrerqualifikation mitbringen, hierzulande bei der Prüfung aber an der Sprachbarriere scheitern.

Mit der geplanten Novelle greift das BMDV eine Forderung auf, die von vielen Branchenvertretern in einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses im September 2022 erhoben wurde. Damals hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gemeinsam mit dem Busverband BDO dafür plädiert, analog zur theoretischen Führerscheinprüfung – wo zwölf Fremdsprachen zugelassen sind – für die Berufskraftfahrerqualifikation neben Englisch die bei Prüfungskandidaten häufig vertretenen Sprachen anzubieten. Für die übrigen Fremdsprachler müsse es wie in Österreich möglich sein, einen Dolmetscher zur Prüfung hinzuzuziehen.

Diese zwölf Fremdsprachen sind für die theoretische Führerscheinprüfung erlaubt:

  • Arabisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
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