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Erster Lkw-Kartellprozess nach BGH-Urteil

05.10.2022 15:14 Uhr | Lesezeit: 1 min
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
Vor dem Landgericht in München beginnt ein weiterer Lkw-Kartellprozess (Symbolbild)
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Die Käufer Zehntausender Lastwagen fordern von den großen Lkw-Konzernen wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Am 5. Oktober beginnt der Prozess vor dem Landgericht München. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni erhoffen sich die Käufer nun Rückenwind.

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Wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent als Provision erhält.

Erste Klage wurde abgewiesen

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen. Mit der Sammelklage überschreite die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis, entschied die Kammer damals.

Außerdem führe die Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu einer rechtswidrigen Interessenkollision. Financialright hatte Rechtsmittel eingelegt. Die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht München.

Unterschiede zur erfolgreichen Dieselauto-Klage?

Der BGH hatte im Juni eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt.

Im Unterschied zur Dieselauto-Klage sehen die Lkw-Bauer bei ihrem Verfahren aber nicht nur viel zu unterschiedliche Forderungen gebündelt, sondern auch zu viele von vornherein unberechtigte Ansprüche in der Klage. Grundsätzlich bestreiten sie ohnehin, dass Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden sei.

Diese Frage hatte die EU-Kommission 2016 offengelassen. Sie hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania aber fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell abgesprochen hätten. MAN ging als Kronzeuge straffrei aus, Scania wehrt sich vor Gericht gegen das Bußgeld.

Prozessauftakt: Verfahren soll in mehrere kleine aufgeteilt werden

Der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier deutete zum Auftakt am Mittwoch an, "dass wir die Klage nicht als unzulässig abweisen werden". Er sagte, eine rasche Klageabweisung wie im ersten Verfahren werde es nach der Rechtsprechung des BGH wohl nicht geben.

Allerdings möchte die Kammer das extrem große Verfahren in mehrere kleinere auftrennen, um die schiere Masse handhabbar zu machen. Das Gros der Klage betreffe Lkw-Käufe in Deutschland, und dazu erwarte das Landgericht Ende Oktober ein Sachverständigen-Gutachten.

Um "mehr Ordnung" in die Klage zu bringen, wolle das Gericht Financialright auftragen, die Lkw-Käufe und der über 6000 Unternehmen in 26 Staaten nach Märkten, Fahrzeugnummer, Kaufpreis, Vertragspartner und Schadenshöhe genau aufzulisten. Eine Aufspaltung des Verfahrens in gleichartigere Streitfälle und eine solche Liste würden die Rechtsprechung deutlich beschleunigen.

Den Unmut der Lkw-Hersteller über sehr viele Fehler in der Klage könne er verstehen, sagte der Vorsitzende Richter. Dieselben Fahrzeugnummern tauchten mehrfach auf, sogar Autos seien aufgeführt. Aber die Beklagten hätten keinen Anspruch auf eine fehlerfreie Klage, und die Kammer halte die Menge der Fehler nach bisheriger Einschätzung noch für verhältnismäßig.

Die vorläufigen Einschätzungen des Gerichts wurden von den Parteien kontrovers diskutiert. Voraussichtlich würden weitere mündliche Verhandlungen folgen, sagte Pichlmaier. Die jetzt verhandelte Klage sei schon vor vier Jahren eingereicht worden, aber angesichts der schieren Masse und der Komplexität werde die Sache wohl noch lange dauern.

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