Daimler ist wegen der Beteiligung am sogenannten Lkw-Kartell mit weiteren Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Der Spediteursverbund Elvis will am Landgericht Stuttgart inklusive Zinsen rund 160 Millionen Euro erstreiten, wie Rechtsanwalt Moritz Lorenz von der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, der Elvis vertritt, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Klage war ursprünglich schon Ende 2019 eingereicht worden, der konkrete Betrag wurde aber erst kürzlich nachträglich beziffert. Das Gericht bestätigte den Eingang. Daimler hält die Forderungen für unbegründet.
Die EU-Kommission hatte 2016 Kartellstrafen über insgesamt knapp drei Milliarden Euro gegen Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault verhängt, weil diese sich über Jahre hinweg über Preislisten ausgetauscht hatten. MAN musste als Kronzeuge nichts zahlen. Später bekam Scania noch eine Strafe von rund 900 Millionen Euro aufgebrummt. Die Frage, ob den Käufern der Lastwagen ein Schaden entstanden ist, ließ die Kommission allerdings offen. Und so laufen dazu schon seit einigen Jahren vor deutschen Gerichten zahlreiche Verfahren.
Bereits zweite Klage des Spediteursverbunds Elvis
Auch für den Europäischen Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (Elvis) ist es schon die zweite Klage gegen Daimler. Schon 2017 hatte Elvis Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 176 Millionen Euro erhoben. Darüber verhandelt wurde bisher nicht. Damals ging es um die Zeit zwischen 1997 und 2011, in der das Kartell bestand. Die jetzige Klage (Az. 30 O 435/19) ist auf die Zeit nach der Aufdeckung gerichtet und umfasst laut Gericht zudem in der Schweiz getätigte Lkw-Käufe - insgesamt geht es um mehr als 10.000 Fahrzeuge. Laut Gericht füllen die Aktenordner mehr als 50 Umzugskisten.
Daimler erklärte, man werde die Klageänderung sorgfältig prüfen und sich gegen unberechtigte Ansprüche entschieden zur Wehr setzen. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist“, sagte ein Sprecher. Formell richtet sich die Klage gegen Daimler. Der Konzern wird aber quasi stellvertretend auch für andere Hersteller in Anspruch genommen.
Tochterfirma von Elvis als Klägerin
Als Klägerin tritt in beiden Elvis-Fällen die Themis Schaden GmbH auf, eine eigens dafür gegründete Tochterfirma des Verbundes, an die die Kläger ihre Forderungen abgetreten haben. Ein ähnliches Konstrukt in einem anderen Fall hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr als unzulässig betrachtet - und die mit Abstand größte Schadenersatz-Klage gegen das Lkw-Kartell über 867 Millionen Euro abgewiesen. Die Kläger haben dagegen Berufung eingelegt.
Es sei noch unklar, ob das Landgericht Stuttgart die Rechtsauffassung der Münchner Kollegen teile, sagte Elvis-Anwalt Lorenz. Vorsichtshalber habe man aber die eigenen Abtretungsvereinbarungen mit Themis angepasst, um die monierten Punkte auszuräumen.
Vergleiche lehnt Daimler laut Elvis ab
Den ersten Fall, der es zum Bundesgerichtshof geschafft hatte, haben die Karlsruher Richter im vergangenen Herbst an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen - im Wesentlichen, weil sie die Feststellungen der EU-Kommission nicht ausreichend gewürdigt sahen
Daimler sieht sich durch das BGH-Urteil in seiner Auffassung bestätigt, dass jeder Kläger für jeden Einzelfall einen konkreten Schaden nachweisen müsse. „Das ist sehr aufwendig und wird den Kunden im Ergebnis auch nicht gelingen“, sagte der Sprecher.
Verhandlungen über Vergleiche hat Daimler nach Elvis-Angaben abgelehnt. Der Konzern selbst wollte sich dazu nicht äußern.