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Laut Bundesregierung: Einführung eines Gewerbediesels nicht möglich

18.05.2022 20:13 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Gleiche Steuer für alle: Die Einführung eines Energiesteuersatzes für speziell gewerblich genutzte Lkw ist in Deutschland nicht vorgesehen
© Foto: aroitner/stock.adobe.com

Die Einführung eines Energiesteuersatzes für gewerblich genutzte Lkw unterhalb des derzeit geltenden Niveaus würde gegen Europarecht verstoßen. Auch eine Unterstützung des Aufbaus von LNG-Tankstellen ist demnach nicht geplant.

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Die Einführung eines „Gewerbediesels“ ist laut Bundesregierung in Deutschland nicht möglich. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ am Mittwoch mitteilte.

Dieselkraftstoff werde national seit dem 1. Januar 2003 in unveränderter Höhe besteuert, heißt es in der Antwort. Die Einführung eines Energiesteuersatzes für speziell gewerblich genutzte Lkw unterhalb des seit 2003 geltenden Niveaus würde gegen Europarecht verstoßen.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung den Aufbau von LNG-Tankstellen (Flüssig-Erdgas) zu unterstützen plant, heißt es in der Antwort: Die Energiesteuer für Erdgas als Kraftstoff sei bis zum Jahr 2026 ermäßigt. Zudem seien Erdgas-Lkw bis zum Jahr 2023 von der Entrichtung der Lkw-Maut vollständig befreit. „Die Kombination aus diesen Maßnahmen hat mit dazu beigetragen, dass es von 2016 bis heute zu einem starken Aufwuchs von LNG-Tankstellen in Deutschland und einer mittlerweile dichten Netzabdeckung gekommen ist“, schreibt die Bundesregierung. Aus den genannten Gründen erscheine eine weitergehende Unterstützung „nicht notwendig“. 

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