Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit um das sogenannte Lkw-Kartell hat das Landgericht München I zwei weitere Urteile gefällt. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer bezifferte dabei den aus ihrer Sicht kartellbedingt entstandenen Preisschaden für mittelschwere und schwere Lkw von MAN und Daimler.
Die beiden Kläger sind in der Baubranche tätig und hatten zwischen 1997 und 2009 Lastwagen erworben, darunter Fahrzeuge von MAN und Daimler, der heutigen Mercedes-Benz Group.
Bis zu fünf Prozent des Nettopreises als Schaden
Die Höhe des kartellbedingten Preisschadens schätzte das Landgericht für schwere Daimler-Lkw auf 3,7 Prozent des Nettopreises. Bei mittelschweren Fahrzeugen des Herstellers setzte das Gericht 4,2 Prozent an.
Bei MAN kam die Kammer für schwere Lkw auf 5 Prozent des Nettopreises, für mittelschwere Fahrzeuge auf 1 Prozent.
Einen Anspruch für einen bereits im Jahr 1997 erworbenen Lkw lehnte das Gericht dagegen ab. Nach seiner Einschätzung sei bei diesem Fahrzeug ein Schaden nicht wahrscheinlich.
Gutachten bilden Grundlage der Schadensschätzung
Für die Ermittlung der Schadenshöhe stützte sich die Kammer im Wesentlichen auf Gutachten zweier Wettbewerbsökonomen. Diese hatten seit 2019 im Auftrag des Gerichts in zahlreichen dort anhängigen Verfahren untersucht, ob durch das Kartell ein Preisaufschlag entstanden war und wie hoch dieser gegebenenfalls ausfiel.
Dafür nutzten die Sachverständigen Regressionsanalysen. Gegen ihre Gutachten und spätere Ergänzungsgutachten hatten die Verfahrensbeteiligten zahlreiche Einwendungen vorgebracht. Diese wurden Ende 2025 über mehrere Tage hinweg gemeinsam erörtert.
In seinen Urteilen setzte sich das Gericht sowohl mit diesen Einwänden als auch mit den von den Parteien vorgelegten Gutachten auseinander. Die Kammer kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das Modell der Gerichtssachverständigen eine angemessene Grundlage für die Schätzung des Schadens darstellt.
Lkw-Kartell beschäftigt Gerichte seit Jahren
Hintergrund der Schadenersatzverfahren sind Entscheidungen der EU-Kommission aus den Jahren 2016 und 2017 gegen die Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und Scania.
Nach Feststellung der EU-Kommission hatten die Unternehmen zwischen 1997 und 2011 unter anderem die Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lkw im Europäischen Wirtschaftsraum kartellrechtswidrig koordiniert.
In der Folge machten zahlreiche Lkw-Käufer Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller geltend. Sie verlangen eine Erstattung für aus ihrer Sicht kartellbedingt überhöhte Kaufpreise. Anfang 2024 wurde auch die Entscheidung der EU-Kommission gegen Scania infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs bestandskräftig.
Die beiden nun vom Landgericht München I verkündeten Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 37 O 6594/17 und 37 O 2959/18 geführt.