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Nachtfahrverbot auf Tiroler Inntalautobahn: Logistikverbände reichen Beschwerde ein

03.08.2022 16:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
LKW Fahrverbote
Die EU-Kommission soll auf Antrag einiger europäischer Logistikverbände prüfen, ob das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn gegen EU-Recht verstößt
© Foto: P.C. - Fotolia

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung und andere europäische Logistikverbände sehen im Nachtfahrverbot einen Verstoß gegen das EU-Recht. Jetzt soll die EU-Kommission entscheiden, ob das Verbot gegen die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs verstößt.

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Vor dem Hintergrund der massiven Probleme des Straßentransportgewerbes bei der Durchführung alpenquerender Verkehre durch Tirol hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Beschwerde zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht mitinitiiert. 

Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 1. Januar 2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn und die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantieren Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eingereicht. 

Der betroffene Abschnitt der Inntalautobahn ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen Deutschland und Italien. Beim Nachtfahrverbot handelt es sich laut BGL um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtigt. Das Nachtfahrverbot wurde mit dem Ziel einer Verbesserung der Luftqualität eingeführt und begründet. "Erreicht wird allerdings das Gegenteil: So führt die drastische Reduzierung der für den Straßengüterverkehr offenen Zeitfenster auf die Tagstunden zu einer unnötigen Verkehrsverdichtung und wirkt sich durch künstliche Staubildung negativ auf Treibstoffverbrauch und Luftqualität aus", heißt es in der Bekanntmachung des BGL. Zudem diskriminiere das Nachtfahrverbot Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben, denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen. Andere Verkehrsträger wie die Schiene mit ihren viel zu geringen Kapazitäten stellen keine tragfähige Alternative für den Straßenverkehr dar. 

Die EU-Kommission prüft innerhalb von 12 Monaten die förmliche Beschwerde und entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.

Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen.

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