Berlin. Deutschland verlängert seine Grenzkontrollen an den Übergängen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol bis zum 3. März. Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, am Dienstag auf Nachfrage bestätigte, sollen die seit dem 14. Februar geltenden Verbote und Regeln für Einreisen von dort unverändert beibehalten werden. Er hatte am Vortag betont, Innenminister Horst Seehofer (CSU) sei für eine Verlängerung, werde sich aber noch mit den betroffenen Bundesländern Bayern und Sachsen sowie mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung abstimmen.
Die Bundesregierung hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols in Österreich zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. Von dort dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Regeln waren zunächst für zehn Tage eingeführt worden.
Die FDP-Bundestagsfraktion schlug mit Blick auf mögliche Störungen im Warenverkehr vor, „Ausnahmen von der Testpflicht für solche Personen zu schaffen, von denen erkennbar kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht“ – etwa weil sie ein Risikogebiet nur durchfahren und dabei ihr Fahrzeug nicht verlassen hätten. Auch müsse unverheirateten Partnern von in Deutschland lebenden Menschen die Einreise ohne großen bürokratischen Aufwand gestattet werden. „Die de facto Grenzschließungen von 2020 hätten für die Bundesregierung ein heilsamer Schock sein müssen“, sagte FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser. Offensichtlich habe man die Zeit seither aber verstreichen lassen ohne neue intelligente Konzepte für das Grenzmanagement in Corona-Zeiten zu entwickeln.
Bundespolizei kontrolliert, Kritik kommt von der EU-Kommission
Die Bundespolizei kontrolliere die Einhaltung der verschärften Einreisebestimmungen an diesen Grenzabschnitten „örtlich und zeitlich flexibel mit eindeutigen Schwerpunkten auf internationalen, beziehungsweise überregionalen Verkehrsverbindung, um eine möglichst lückenlose Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sicherzustellen“, hieß es aus dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Die Zahl der Menschen, die an den Grenzen abgewiesen werden, ging den Angaben zufolge in den vergangenen Tagen zurück, „weil sich die Reisenden aufgrund der Kontrollen zunehmend regelkonform verhalten“.
Mehrere der Vorgaben seien unverhältnismäßig oder unbegründet, hieß es in einem Beschwerdebrief der EU-Kommission an den deutschen EU-Botschafter Michael Clauß in Brüssel. „Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands – der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie – durch weniger restriktive Maßnahmen erreicht werden könnte“, führte die Kommission darin weiter aus.
„Deutsche Alleingänge müssen aufhören“, sagte die europapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Franziska Brantner. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) solle sich beim EU-Gipfel mit ihren europäischen Partnern auf klare Kriterien für Grenzkontrollen verständigen, vor allem aber auch gemeinsame Schritte, „wie wir die Impfstoffproduktion erhöhen können“.
Bundesregierung weist Brüsseler Vorwürfe wegen Einreiseregeln zurück
Die Bundesregierung weist die Vorwürfe der EU-Kommission zu den verschärften Einreiseregeln für Menschen aus Tschechien, der Slowakei und Tirol vehement zurück. Was man getan habe, stehe im Einklang mit dem Schengener Übereinkommen, sagte EU-Staatsminister Michael Roth am Dienstag am Rande einer Videokonferenz mit EU-Kollegen. Man halte sich an EU-Recht. Mit der Rechtfertigung reagierte Roth auf einen kurz zuvor bekanntgewordenen Beschwerdebrief der EU-Kommission.
Roth betonte, dass die Entscheidung dazu der Bundesregierung sehr schwer gefallen sei. „Aber wir stehen in der Verpflichtung, gegenüber einer Virusmutation so aufzutreten, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität genießt“, sagte er.
Das Schengener Übereinkommen soll eigentlich gewährleisten, dass die gemeinsamen Binnengrenzen von Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden können. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich.