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Eis sicher entfernen

Zarges Enteisungsbühne
Schnee und Eis müssen vor Fahrtbeginn unbedingt entfernt werden
© Foto: Zarges

Lkw- und Busfahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien, um die restlichen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.


Datum:
11.12.2019
Autor:
Felix Altmann
Lesezeit:
1 min
1 Kommentare

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Vor Fahrtbeginn müssen Berufskraftfahrer Eis und Schnee von ihrem Fahrzeug entfernen. Denn neben glatten Fahrbahnen schlummert auch auf Planen, Koffern und Dächern von Fahrzeugen eine Gefahr: Gefrierende Eisplatten und Schneemassen können, wenn diese nicht vor Fahrtbeginn entfernt werden, zu regelrechten „Geschossen“ werden, die den nachfolgenden Verkehr gefährden. Darauf verweist die Firma Zarges, Hersteller von Enteisungsbühnen.

Um das Gefährdungspotenzial beim Enteisungsvorgang so gering wie möglich zu halten, sollten Arbeiten auf der entsprechenden Arbeitshöhe durchgeführt werden. Speziell für diese Arbeitsvorgänge konzipierte Arbeitsplattformen tragen nicht nur zu einer komfortablen Durchführung bei, sondern sind auch ein wesentlicher Faktor bei der Arbeitssicherheit. Die Enteisungsbühne von Zarges beispielsweise verfügt über einen Treppenzugang mit 45 Grad Neigung und eine mögliche Arbeitshöhe von 4,80 bis zu fünf Metern. Das Material ist bis zu minus 30 Grad frostbeständig. Modulare Bausteine ermöglichen die passende Erweiterung des Basismoduls mit sechs Meter um zwei beziehungsweise weitere sechs Meter. 

„Im Mittelpunkt steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, auch bei plötzlichen Wintereinbrüchen. Mit unserer Enteisungsplattform, die nun auch kurzfristig erhältlich ist, helfen wir dabei, mögliche Gefahren zu entschärfen und dabei einen wesentlichen Fokus auf Effizienz, Zeit- und Kostenersparnis gepaart mit sicherer Arbeitsweise zu legen“, sagt Joost Knapen, Head of Marketing & Produkt Management bei Zarges.

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KOMMENTARE


Volker Meinel

02.01.2020 - 10:12 Uhr

Es ist richtig wir sind dazu verpflichtet aber wir haben fast nirgendwo die Möglichkeit außer auf dem Firmenhof diese Platten zu entfernen. Dann müsste die Regierung sich drum kümmern das auf jedem Rastparkplatz, Raststätte und Autohöfe so ein Gerüst steht. Weil laut BG dürfen wir nicht auf eine Leiter dazu kommt das diese länger wie 4m sein muss wo soll man diese auch hin tun. Man hat nur die Möglichkeit die Platten durch das drücken mit einem Besen zB von unten auf der Ladefläche und wenn man geladen hat geht das auch wieder nicht. Die Regierung sollte bei Planen Fahrzeugen diese Luftkissen zur Pflicht machen und die Umrüstung fördern. Man kann kein Gesetz raus bringen aber einem nicht die Möglichkeit geben es ein zu halten. So nach dem Motto du musst aber guck wie du klar kommst.


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