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Höhere Strafen für Lkw-Temposünder drohen

20.04.2021 16:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw
Lkw-Fahrer werden bei Geschwindigkeitsverstößen künftig voraussichtlich höher zur Kasse gebeten
© Foto: Bim/iStock

Wenn der neue Bußgeldkatalog wie vorgesehen in Kraft tritt, müssen sich Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bei Regelverstößen auf teilweise doppelt so hohe Strafzahlungen wie bisher einstellen.

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Temposündern mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen drohen voraussichtlich ab Herbst deutlich höhere finanzielle Strafen und schneller Punkte in Flensburg. Die Schwellen für Fahrverbote bleiben aber auf dem früheren Stand. Auf eine entsprechende Änderung des Bußgeldkatalogs (BKatV) haben sich Bund und Länder geeinigt.

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder und das Bundesverkehrsministerium haben am Freitag den seit Sommer 2020 schwelenden Streit über die wegen formaler Fehler nichtige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) beigelegt.

Neue Sätze möglicherweise ab November in Kraft

Die finanziellen Sanktionen sollen teilweise verdoppelt werden, die Schwellen für Fahrverbote bleiben aber unverändert. „Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein“, betonte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Über die Novelle beider Verordnungen soll voraussichtlich am 17. September 2021 im Bundesrat abgestimmt werden, so dass möglicherweise schon ab 1. November 2021 die neuen Sätze wirksam werden.

Sofern es dabei bleibt, dass im Regelfall ab einem Bußgeld von 60 Euro auch ein Punkt fällig wird, droht künftig schon ab 11 km/h Überschreitung innerorts und ab 16 km außerorts ein Eintrag in Flensburg.

Übersicht: Die geplanten Bußgelder für Lkw-Fahrer

  • Bis 10 km/: Innerorts 40 Euro, außerorts 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: Innerorts 60 Euro, außerorts 50 Euro
  • bis 15 km/h, wenn länger als fünf Minuten: Innerorts 160 Euro, außerorts 140 Euro
  • 16 bis 20 km/h: Innerorts 160 Euro, außerorts 140 Euro
  • 21 bis 25 km/h: Innerorts 175 Euro, außerorts 150 Euro
  • 26 bis 30 km/h: Innerorts 235 Euro, außerorts 175 Euro
  • 31 bis 40 km/h: Innerorts 340 Euro, außerorts 255 Euro
  • 41 bis 50 km/h: Innerorts 560 Euro, außerorts 480 Euro
  • 51 bis 60 km/h: Innerorts 700 Euro, außerorts 600 Euro
  • über 60 km/h: Innerorts 800 Euro, außerorts 700 Euro

Bei den Fahrverboten bleibt es bei der alten Regelung, also ab 26 km/h zuviel innerorts und 31 km/h außerorts.

Wer nicht mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt, obwohl mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist, muss 70 Euro zahlen und bekommt einen Punkt. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen (gestrichelte Linie) und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben, zieht dann also gegebenenfalls auch einen Punkt nach sich. Halte- oder Parkverstöße auf Busspuren und im Haltestellenbereich kosten künftig bis zu 100 Euro.

Neu eingeführt wird ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“. Ein Verstoß hiergegen wird mit 80 Euro geahndet.

Hier finden Sie eine Übersicht der alten und geplanten neuen Bußgeldregeln für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im Vergleich. 

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