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Regierung plant bundesweite Nachweise zu Qualifizierungen von Lkw-Fahrern

04.09.2020 16:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw Autobahn
Die Bundesregierung will die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise bundesweit eingeführen (Symbolbild)
© Foto: Andreas Arnold/dpa/picture-alliance

Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf soll auch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen.

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Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und aus Gründen der Kostenersparnis soll künftig die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise bundesweit eingeführt und damit die bereits bestehende Möglichkeit der Länder zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen abgelöst werden. Das geht aus einem Schreiben der Bundesregierung hervor, über das der parlamentarische Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ aktuell berichtet. Weiter heißt es darin, dass dies die ungleiche Behandlung zwischen grenznahen Bundesländern vermeide und solchen, die nicht ans Ausland grenzen.

EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen

Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf soll die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erlassene Richtlinie (EU) 2018/645 vom 18. April 2018 „zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein“ in deutsches Recht umgesetzt werden.

Entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen. Außerdem sei ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein solches Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfordere die Schaffung von Verfahrensvorschriften, die nicht nur die Führung des Registers, sondern auch die Datenübermittlung regeln.

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